COVID19 Verbot #10
Labels
No labels
Anzeige
Artikel–Idee
Druckfertig
Foto
Gesetzt
Korrekturlesen
Leitartikel
Meldung
Online Fertig
Writing in Progress
kurz
No project
No assignees
1 participant
Due date
No due date set.
Dependencies
No dependencies set.
Reference: Redaktion/FriedenSau2022#10
Loading…
Add table
Add a link
Reference in a new issue
No description provided.
Delete branch "%!s()"
Deleting a branch is permanent. Although the deleted branch may continue to exist for a short time before it actually gets removed, it CANNOT be undone in most cases. Continue?
COVID19 Verbot
Seit dem 01.06.2022 ist COVID19 im Landkreis Jerichower Land offiziell verboten. Jede Person, die im Besitz einer COVID19 Infektion ist, wird gebeten diese unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt abzugeben. Der Besitz und der Handel mit COVID19 wird wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt. Bußgelder bis zu 100 € können pro Fall erhoben werden. Die öffentlichen Stellen empfehlen den Virus in einem handelsüblichen Taschentuch auszuschneuzen und anschließend in einem Frischhaltebeutel beim zuständigen Amt abzugeben. Ab Montag, dem 06.06.2022, wird auch eine anonyme Virusklappe beim Polizeirevier in Möckern für ungewollte Infektionen eingerichtet sein, die 24/7 betreut wird.